Wer übernimmt die Kosten für Homefit?
Viele Interessierte sind überrascht, dass Homefit häufig über die Pflegekasse
finanziert werden kann.
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Bereits ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von bis zu 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann für unser anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege
Je nach persönlicher Situation besteht außerdem die Möglichkeit, Homefit über das Budget der Pflegesachleistungen oder der Verhinderungspflege zu finanzieren. Diese Leistungen dienen dazu, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu entlasten und können – abhängig vom Einzelfall – sinnvoll miteinander kombiniert werden.
Wir beraten Sie gerne.
Viele Menschen sind unsicher, welche Ansprüche ihnen zustehen oder welche Möglichkeiten für sie infrage kommen. Welche Finanzierung für Sie am besten geeignet ist, hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Deshalb beraten wir Sie ausführlich, verständlich und unterstützen Sie auch bei Fragen zur Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse.