Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: solche, die zum Verbrauch und zum Schutz der Pflegeperson bestimmt sind, und technische Hilfsmittel, die den Alltag unterstützen sollen. 

 

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung gewährt. Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad und die ambulante Pflege z.B. zuhause, in einer betreuten Wohnen, usw.
  • Die Pflegekasse kann Pflegehilfsmittel auch leihweise zur Verfügung stellen (meist bei technischen Hilfsmitteln wie z.B einem Pflegebett, Sitzhilfen, Hausnotrufsysteme, usw).
  • Für Pflegehilfsmittel für Personen ab 18 Jahre muss eine Zuzahlung von max. 10 % (höchstens 25,– Euro) geleistet werden. Eine Befreiung ist jedoch möglich.
  • Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (wie Einmalhandschuhe oder Hände- und Flächendesinfektionsmittel), zahlt die Pflegekasse maximal 40,– Euro im Monat.
 Pflegehilfsmittel müssen beantragt werden. Dazu beraten wie Sie gerne.