Buchen Sie ihr individuelles 24h-Hausnotruf-Paket

Wir bieten Ihnen eine umfassende Auswahl an Leistungen rund um Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit – übersichtlich in 3 Leistungspakete geschnürt:

  1. Die Grundversorgung – als ausbaufähige Basis
  2. Die Komplettversorgung inklusive 24 Stunden Bereitschaftsdienst und nützlichem Zubehör
  3. Die Premiumversorgung – mit Notfalldose und Zubehör, zur Unterbringung wichtiger medizinischer Unterlagen für den Rettungsdienst.

Die genauen Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Tabelle.

 

Komplette Broschüre

> Hier können Sie sich unsere Broschüre zum 24-Stunden-Hausnotruf anschauen <

 

 

 

Für Handynutzer 

Bitte scrollen Sie innerhalb der Spalten nach rechts bzw. links, um Verfügbarkeit und Preise aller Leistungspakete einzusehen. Probleme? Alternativ können Sie sich hier die Tabelle als PDF herunterladen

Unsere Leistungspakete

Entscheiden Sie, welches das richtige Leistungspaket für Sie ist.

Grundversorgung

Mit der Grundversorgung haben Sie eine gute Basis, die Sie gerne auch später noch ausbauen können.

Komplett-
versorgung

Premium-
versorgung

1.

Hausnotrufzentrale –
24 Std. täglich erreichbar

2.

Hilfeknopf für Sprechkontakt zur Notrufzentrale innerhalb der Wohnung

3.

Erfassung aller notrufrelevanten Daten und ggf. Hinterlegung des Notfallkontaktes

4.

Installation und Einführung in die Handhabung des Hausnotrufgerätes

5.

Qualifizierter Bereitschaftsdienst 24 Std. täglich für die persönliche Hilfe vor Ort

6.

Sichere Aufbewahrung der Haus- / Wohnungsschlüssel für evtl. notwendige Türöffnungen

7.

Tagestaster (zum Signalisieren, dass alles in Ordnung ist)

8.

1 x Zubehör (z.B. Sturzsender, Paniktaster, etc.)

9.

Notfalldose

10.

Aufkleber zur Information über die Notfalldose für den Rettungsdienst

Basisstation

Monatlich

mit Pflegegrad

0,00 €

Monatlich

ohne Pflegegrad

25,50 €

Monatlich

mit Pflegegrad

22,50 €

Monatlich

ohne Pflegegrad

48,00 €

Monatlich

mit Pflegegrad

34,50 €

Monatlich

ohne Pflegegrad

60,00 €

Basisstation ohne
Telefonanschluss

12,00 €

37,50 €

34,50 €

60,00 €

47,00 €

72,50 €

Einrichtungsgebühr

0,00 €

Einmalig

40,00 €

Einmalig

40,00 €

Einmalig

40,00 €

Mit sicherer Schlüssel-aufbewahrung

Hausnotrufeinsatz

Erste Stunde pauschal 55,00 €
Je weitere angefangene ½ Std. 27,50 €

Mit weiteren Optionen, z.B. für Rauchmelder oder Paniktaster

Noch ein paar wichtige Informationen zur Finanzierung des Hausnotrufs:

 

Werden die Kosten für den Hausnotruf von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen?
Ab welchem Pflegegrad?

 
Die Pflegekasse gewährt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit bereits ab Pflegegrad 1 des Betroffenen, einen finanziellen Zuschuss. Wir sind Vertragspartner aller Kassen.

Die Nutzungsgebühren für einen Hausnotruf bezuschusst die Kasse dann unter bestimmten Voraussetzungen mit 25,50 Euro pro Monat. (Grundlage hierfür ist § 40 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB XI).

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Pflegekasse sind:

  1. Es wurde ein Pflegegrad anerkannt.
  2. Sie sind über den ganzen Tag oder weite Teile des Tages allein oder leben mit jemandem zusammen, der im Notfall nicht in der Lage ist, Hilfe zu holen.
  3. Sie können voraussichtlich aufgrund Ihres Zustandes in einer Notsituation keine Hilfe mit einem herkömmlichen Telefon rufen.

 

So erhalten Sie einen Kostenzuschuss durch die Pflegekasse:

  1. Antrag zur Kostenübernahme stellen: Sie erhalten von uns ein Antragsformular, das wir auf Wunsch mit Ihnen ausfüllen und direkt an die zuständige Pflegekasse weiterleiten.
  2. Prüfung durch die Pflegekasse: Die zuständige Pflegekasse prüft Ihren Antrag.
  3. Installation des Hausnotrufsystems: Sobald die Kostenübernahme bewilligt ist, stimmen wir einen Liefertermin mit Ihnen ab und weisen Sie in den Gebrauch des Gerätes ein.

 

Kann ich den Hausnotruf von der Steuer absetzen?

 

In einem Urteil vom 03.09.2015 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für einen Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pflegebedürftige in seiner eigenen Wohnung, einem Altenheim oder einer betreuten Wohnanlage untergebracht ist. (Az. VI R 18/14)