Vollmachten und Verfügungen - Vorbereitet auf den Fall der Fälle

Vollmachten und Verfügungen

Ein Leben kann entscheidend verändert werden, wenn durch einen schweren Unfall, eine Krankheit oder das Alter die Selbstbestimmung nicht mehr gegeben ist und damit Entscheidungen nicht mehr eigenständig getroffen werden können.

Die hier aufgeführten Verfügungen und Vollmachten sind daher wichtige rechtliche Dokumente, die sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit respektiert werden. Es ist sinnvoll, diese frühzeitig zu erstellen.

Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

 
Mit dem Online-Tool der Verbraucherzentralen können Sie interaktiv und Schritt für Schritt eine individuelle Patientenverfügung online zusammenstellen.

Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht

Wer in seiner Patientenverfügung eine Vertrauensperson benennt, die ihn im Fall der Fälle vertreten soll, muss zwingend auch eine Vorsorgevollmacht ausfüllen. Denn ohne diese Vollmacht ist Ihre Vertrauensperson nicht berechtigt, Sie zu vertreten.

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie Ihrer Vertrauensperson die Berechtigung, Sie zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren z. B. gegenüber

  • Ärzten / Krankenkasse
  • Behörden
  • Versicherungen
  • Vermietern
  • Telekommunikationsanbietern

 

Betreuungsverfügung

Sie ist eine sinnvolle Ergänzung und sichert Sie ab, wenn die genannte Vertrauensperson aus Ihrer Vorsorgevollmacht ihre Aufgabe nicht antreten kann.

Sie ist auch für den sinnvoll, der niemanden in seinem Umfeld hat, dem er uneingeschränkt vertraut. Dies hat den Vorteil, dass Sie niemanden mit umfangreichen Befugnissen Ihr Leben betreffend ausstatten müssen, wenn Sie das nicht möchten.
In der Betreuungsverfügung legen Sie fest,

  • wer vom Gericht als gesetzlicher Betreuer oder Betreuerin bestellt werden soll
  • wie Ihre Vorstellung von Pflege ist
  • wo Ihre Betreuungsperson Sie unterbringen soll, wenn der Pflegefall eintritt

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, wird die bevollmächtigte Person vom Gericht kontrolliert.

 

Generalvollmacht

Bei der Generalvollmacht handelt es sich um eine sehr umfangreiche Übertragung von Entscheidungsbefugnissen. Dabei gibt es keine Beschränkung für einzelne Bereiche. Die Vertretung erfolgt in nahezu allen persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Anders als die Vorsorgevollmacht, ist eine Generalvollmacht sofort gültig und nicht erst bei Geschäftsunfähigkeit.

Generalvollmacht

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, eine formlose Vollmacht selbst zu verfassen, da sie nicht notariell beglaubigt werden muss. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 167 Abs. 2 BGB vor.

Dennoch ist es oft ratsam, sich für eine notariell beglaubigte Vollmacht zu entscheiden, bei der das Dokument von einem Notar beglaubigt wird. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die in der Vollmacht eingeräumten Befugnisse umfangreich sind, wie etwa bei Vorsorgevollmachten oder Generalvollmachten. Mit der notariellen Beglaubigung hat Ihr Vertreter die Möglichkeit, seine Vollmacht zu belegen, was sich insbesondere im Umgang mit Behörden und anderen Institutionen als unschätzbar erweist.