Wir beraten Sie gerne zu den Leistungen der Tagespflege
Was die Tagespflege genau bietet und wie flexibel und individuell unsere Betreuung aussehen kann, dazu beraten wir Sie gerne. Auch, was die Kostenerstattung durch die Pflegekasse anbetrifft. Ein Hinweis aber an dieser Stelle schon: Pflegebedürftige erhalten den Tagespflege-Satz zusätzlich zu ihrem vollen Leistungssatz (je nach Pflegegrad) aus der Pflegeversicherung. Ohne Abzug oder Verrechnung mit dem Pflegegeld – ganz gleich, ob sie schon Pflegesachleistungen, z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst, in Anspruch nehmen.
- Betreuung: Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr
- Fahrservice: Inanspruchnahme des Hol- und Bringdienstes
- Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Pflegekasse