Pflegegeld – was steht mir zu?

Gesetzliche Leistungen

Pflegegeld

Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden. Die Pflegeversicherung unterstützt deshalb auch, wenn sich Betroffene dafür entscheiden, von Angehörigen oder Freunden versorgt zu werden. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege zum Beispiel durch Angehörige sichergestellt ist und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Über die Verwendung des Pflegegeldes kann frei verfügt werden. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

  • Pflegegrad 2:  332 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3:  572 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4:  764 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5:  946 Euro/Monat

Ambulante Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Die ambulante Pflege, die Sie auch bei uns bekommen, gilt für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1 : 125 Euro/Monat Dieser kann auch für Leistungen der ambulanten Pflegedienste eingesetzt werden.
  • Pflegegrad 2:  761 Euro/Monat
  • Pflegegrad 3:  1.432 Euro/Monat
  • Pflegegrad 4:  1.778 Euro/Monat
  • Pflegegrad 5:  2.200 Euro/Monat

 

Die Kombinationspflege

Von ihr spricht man, wenn die Pflege von Angehörgen oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen übernommen wird, bei einigen Tätigkeiten aber die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch genommen wird. In diesem Fall kann mit der Kombinationsleistung das Pflegegeld und die Pflegesachleistung kombiniert werden.


Voraussetzungen:

  • Es liegt bei Ihnen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 vor.
  • Die Pflege findet größtenteils zuhause statt.
  • Sie nehmen die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch. Ansonsten lohnt sich die Kombipflege finanziell nicht für Sie.

Die Kombinationspflege lohnt sich, wenn die privaten Pflegepersonen eingetragen werden und diese bei ihrer Arbeit für Sie unfallversichert sind und sich auch Rentenpunkte verdienen können. Sie haben bei der Kombipflege aber auch Anspruch auf Verhinderungspflege, die Sie nicht bekommen, wenn Sie ausschließlich von einem Pflegedienst betreut werden, also Pflegesachleistungen, beziehen. Sollten Sie bei dem von Ihnen gewählten Modell Ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen, verfallen ungenutze Ansprüche nicht, sondern Sie erhalten dafür anteilig Pflegegeld.

Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Wenn der/die zu pflegende Angehörige zu Hause gepflegt wird, stehen ihm/ihr 125,- EUR/mtl. zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Dafür können Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden, z. B. der Besuch einer Tagespflege oder Hilfen für den Haushalt bezahlen.

Verhinderungspflege

Sie stellt sicher, dass Sie sich als pflegende/r Angehörige/r immer mal wieder Auszeiten gönnen können. Dies können kurze Atempausen wie z.B. Theaterabend, Essen gehen, etc. sein, aber auch Urlaube. Während dieser Zeiten wird eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuung  für Ihre/n zu pflegenden Angehörige/n sichergestellt. Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Der Anspruch besteht für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Hier erfahren Sie mehr.


Pflegeunterstützungsgeld

Sie  als pflegende/r Angehörige/r können als ArbeitnehmerIn können kurzfristig 10 Tage frei nehmen, um eine gute Pflege zu organisieren bzw. die pflegerische Versorgung in dieser Zeit zu gewährleisten. Da es sich nicht um einen bezahlten Urlaubsanspruch handelt, kann der Lohnausfall mit einem Pflegeunterstützungsgeld kompensiert werden. Die Höhe dieser Entgeltersatzleistung beträgt wie beim sogenannten Kinderkrankengeld 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelds.

 

Zusätzliche Leistungen für Pflege in ambulant betreuten Wohngruppen

In einer Pflege-Wohngemeinschaft können Menschen zusammenleben, die aufgrund ihrer Situation auf Versorgung und Unterstützung im Alltag angewiesen sind. In dieser Wohnform haben die BewohnerInnen die Möglichkeit auf Privatsphäre und Eigenständigkeit. Hierfür wird ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,- EUR/mtl. ausgezahlt.

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegehilfsmittel und digitale Pflegeanwendungen

Pflegehilfsmittel dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern und eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln: solche, die zum Verbrauch und zum Schutz der Pflegeperson bestimmt sind, und technische Hilfsmittel, die den Alltag unterstützen sollen. Hier erfahren Sie mehr.

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn der/die Pflegebedürftige auch außerhalb der eigenen vier Wände gepflegt werden muss, weil Sie als Angehörige/r beispielsweise arbeiten gehen oder eine stundenweise Entlastung benötigen.

Kurzzeitpflege

Sie bedeutet, dass pflegebedürftige Angehörige befristet in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden können (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil sie als Pflegende eine Auszeit brauchen). In unseren Seniorenpflegeheimen in Ritterhude und Lilienthal bieten wir Ihnen diese Unterstützung an.


Leistungen bei vollstationärer Pflege

Bewohnerinnen und Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen erhalten zur Abmilderung der pflegebedingten Kosten einen "Leistungszuschlag", dessen Höhe sich mit der Dauer des Aufenthalts in diesen Pflegeheimen erhöht. Mit dem 1. Januar 2024 wurde dieser Leistungszuschlag angehoben. Wichtig ist, dass dieser Zuschuss von der Pflegekasse direkt an das Pflegeheim gezahlt wird, wodurch sich der Eigenanteil der Bewohner an den Gesamtkosten verringert.

Voraussetzung für die Zahlung des Leistungszuschlags ist der Pflegegrad 2–5 und die Unterbringung in einem Pflegeheim. Gerne beraten wir Sie und schauen, wie sich die Situation bei Ihnen gestalten würde.

 

Alle Leistungen finden Sie auch hier auf einen Blick.