Verhinderungspflege - Unser Atempause-Angebot, wir entlasten Sie als Pflegeperson
Die Verhinderungspflege stellt sicher, dass Sie sich als pflegende/r Angehörige/r immer mal wieder Auszeiten gönnen können. Dies können kurze Atempausen wie z.B. ein Theaterabend, Essen gehen, etc. sein, aber auch Urlaube. Während dieser Zeiten wird eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuung für Ihre/n zu pflegenden Angehörige/n sichergestellt. Voraussetzung: Die zu pflegende Person muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Der Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Kalenderjahr
• Pro Kalenderjahr stehen Ihnen Leistungen von bis zu 3.539,– Euro zur Verfügung
• Ab 2026 dieses gemeinsame Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
• Die Ersatzpflege kann z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
• Es entstehen keine weiteren Kosten (kein Eigenanteil)
• Es werden keine anderen Pflegeleistungen gekürzt – die Verhinderungspflege wird unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen
• Keine Bürokratie für Sie
Lesen Sie dazu auch unser Infoblatt!