Häufig gestellte Fragen zur Pflege von Angehörigen

Sie haben noch Fragen zur Pflege von Angehörigen? Vielleicht findet sich hier schon Ihre Antwort.

Mein/e Angehörige/r wird zum Pflegefall. Was jetzt?

Sie haben gehofft, dass es nicht so kommt, aber Ihr/e Angehörige/r ist nun auf Pflege angewiesen. Auch wenn es vielleicht absehbar war, ist es normal, sich von dieser Tatsache überwältigt zu fühlen und von vielen Gedanken und Sorgen überflutet zu werden.

Was ist als Erstes zu tun? Was ist das Richtige und was ist das Beste für meine/n Angehörige/n? Wie wird er/sie zukünftig versorgt und wie soll ich das allein bewältigen?
Ohne Frage: Es ist eine Herausforderung, die auf Sie zukommt, also atmen Sie tief durch und gehen Sie Schritt für Schritt vor. Dabei ist aber ganz wichtig zu wissen: Sie sind nicht allein. Mit einem Netzwerk aus Unterstützern werden Sie diese Situation meistern.


An wen kann ich mich wenden? Wer kann mir helfen?

Das kommt immer auf die Situation an. Hier einige Szenarien:

  • Wenn Ihr Familienmitglied noch im Krankenhaus ist, kümmert sich der Klinik-Sozialdienst um eine reibungslose Überleitung in die Pflege. Suchen Sie direkt dort Unterstützung!
  • Auch wir vom Pflegedienst Lilienthal beraten Sie. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
  • Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung der Krankenkasse des Pflegebedürftigen
  • Privatversicherte erhalten bei compass eine zentrale und unabhängige Pflegeberatung für sich und ihre Angehörige. Auch gesetzlich Versicherte können die kostenlose Telefonberatung rund um das Thema Pflege nutzen. Tel. 0800 - 101 88 00
  • Unabhängig vom Pflegegrad unterstützen Sie auch:
    *Regionale Pflegestützpunkte. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst.
    *Private Pflegeberater/innen (manche werden von der Kasse anerkannt)

Was sind Pflegegrade?

Die fünf Pflegegrade geben Auskunft über das Maß an Selbstständigkeit einer Person.

Sie werden anhand der Schwere der Beeinträchtigung sowie der Fähigkeiten und Eigenständigkeit der zu pflegenden Person festgelegt. Je nach Unterstützungsbedarf wird die pflegebedürftige Person einem der fünf Pflegegrade zugeordnet.


Wie funktioniert die Beantragung eines Pflegegrades und wo kann ich dies tun?

Ein Pflegegrad ist ein wichtiger erster Schritt! Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr/e Angehörige/r Anspruch auf einen Pflegegrad hat, lassen Sie sich von den Pflegestützpunkten oder anderen Fachstellen beraten. Es gibt auch Pflegegradrechner, die Ihnen eine erste Einschätzung geben können.

Den Antrag zu stellen ist einfach – es genügt ein Anruf bei der Pflegekasse des Betroffenen, um eine Begutachtung für den Pflegegrad zu beantragen. Anschließend erhalten Sie ein Antragsformular, das Sie ausgefüllt zurücksenden. Danach wird ein Termin für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD, ehemals MDK) vereinbart, der ein Gutachten erstellt. Die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad trifft dann die Pflegekasse auf Basis dieses Gutachtens.


Wie läuft die Begutachtung durch den MD ab und welche Erfahrungen haben pflegende Angehörige gemacht?

Der Medizinische Dienst (MD) nimmt sich etwa eine Stunde Zeit, um die Situtation der pflegebedürftigen Person kennenzulernen. Das ist nicht viel, aber Sie sind gut vorbereitet, wenn Sie ein paar Dinge beachten:

  • Führen Sie im Vorfeld ein Pflegetagebuch. Damit machen Sie sich selbst den Pflegeaufwand bewusst und können den Mitarbeitenden des MD eine gute Übersicht geben.
  • Planen Sie den Besuch des MD richtig. Wann ist die Pflegesituation besonders herausfordernd, wird Hilfe beim Essen benötigt? Dann ist es sinnvoll, das auch diese Situationen gesehen und eingeschätzt werden können.
  • Zeigen Sie die Wohnsituation, die Ihren Alltag mit all seinen Facetten deutlich macht. Räumen Sie nicht „für Gäste” auf. Das verfälscht das Bild. Im Bedarfsfall wird der Mitarbeiter des MD Hilfsmittel empfehlen, die Ihnen das Leben erleichtern.

 

Stimmen zur MD-Prüfung:

  • „Ich war besorgt, als der MD zur Begutachtung meines Sohnes kam. Am Ende verlief alles reibungslos und die Mitarbeiterin hat uns sogar Dinge angerechnet, die für uns selbstverständlich schienen.”
  • „Hab keine Angst, sei einfach ehrlich bei den Fragen.”
  • „Wenn du wenig über Pflege weißt, hole dir Unterstützung von einem Pflegedienst für die Begutachtung. Die MitarbeiterInnen können hilfreiche Tipps geben.”
  • „Mach dir keinen Kopf. Die MitarbeiterInnen sind oft verständnisvoll und hilfsbereit. Bereite dich gut vor und beantworte alle Fragen offen und ehrlich.”

Letztendlich ist es ein offenes Gespräch über die Pflegesituation und benötigte Unterstützung. Nutzen Sie z.B. den Online-Pflegegradrechner, damit Sie sich mit den relevanten Punkten vertraut machen können.


Was steht am Ende in dem Gutachten?

Es wird darin festgehalten:

  • welche Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden können, wie z.B. Pflegegeld, Sachleistungen oder vollstationäre Pflege,
  • inwieweit der Antragsteller seinen Alltag eigenständig bewältigen kann und wo Unterstützung benötigt wird
  • welchen Bedarf an Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollatoren oder Toilettenstühlen der Antragsteller hat und
  • welche Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation geeignet sein könnten.

Das Ziel ist dabei immer, pflegebedürftige Personen zu unterstützen, ihren Alltag so selbstständig wie möglich zu gestalten


Können Pflegebedürftige entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden?

Ja, die Entscheidung liegt bei ihnen. Somit wird auch beispielsweise die Pflege durch Angehörige oder Freunde unterstützt. Hierfür zahlt die Pflegeversicherung das sogenannte Pflegegeld.

Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege zum Beispiel durch Angehörige sichergestellt ist und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Über die Verwendung des Pflegegeldes kann frei verfügt werden. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.


Ich bin berufstätig. Schaffe ich die Organisation und Pflege überhaupt?

Es klingt erstmal nach einer großen Hürde, aber am Ende ist vieles machbar. Natürlich sollte man für sich vorher klären, ob man der Pflege körperlich und psychisch gewachsen ist. Hier ist es sinnvoll genau abzuwägen und seine Kräfte und Möglichkeiten realistisch einzuschätzen. Es sollte Ihnen mit der Pflegesituation gut gehen, denn nur so ist auch eine gute Pflege garantiert.

Die Rahmenbedingungen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben z. B. die Möglichkeit, kurzfristig 10 Tage frei zu nehmen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Der entstehende Lohnausfall kann durch ein Pflegeunterstützungsgeld kompensiert werden. Dies erleichtert die Situation und nimmt schon mal Druck aus der neuen Situation. Möchte man selbst pflegen, besteht die Option, sich für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen. Während dieser Zeit werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, jedoch kein Lohn. Eine weitere Möglichkeit ist die Teilzeitarbeit (Pflegeteilzeit). Sie können sich genauer auf unserer Seite informieren oder einen Beratungstermin vereinbaren. Hier kann Ihre persönliche Situation genau beleuchtet werden.


Welche Ansprüche und Rechte habe ich als pflegende/r Angehörige/r?

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Ansprüchen und Rechten – angefangen von einfachen Beratungsleistungen über das Recht auf Erholung bis hin zu Anrechnung der Pflegezeit auf Ihre Rente. Im Detail bedeutet dies:

Der zu pflegenden Person wird natürlich auch finanzielle Unterstützung zuteil und in den meisten Fällen kommt diese dann auch Ihnen als PflegerIn zugute. Wichtig zu wissen ist aber, dass das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt wird, der es dann als Anerkennung an seine pflegenden Angehörigen weitergeben kann.


Weitere finanzielle Leistungen nebem dem Pflegegeld sind:


Habe ich als pflegende/r Angehörige/r auch finanzielle Ansprüche?

Nein. Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass das Pflegegeld dem pflegenden Angehörigen gehört. Tatsächlich ist es jedoch dazu bestimmt, die Pflegesituation des Pflegebedürftigen zu sichern und es wird auf dessen Konto überwiesen.


Dies kann zu Konflikten führen, da Angehörige oft aus Liebe, moralischem Druck oder schlechtem Gewissen rund um die Uhr pflegen. Das Pflegegeld aber geht an den/die Pflegebedürftige/n überwiesen und die Pflegeperson erhält davon manchmal keinen Cent. Wenn dies auf Sie zutrifft, kann Ihnen ein Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Lösung von Konflikten helfen. Leider wird dieses Thema in der Gesellschaft, Politik und den Medien oft nicht korrekt dargestellt.


Was ist, wenn ich ausfalle? Ich habe Angst.

Diese Sorge ist weit verbreitet und es ist ratsam, ein umfassendes Unterstützungsnetzwerk aufzubauen.

Idealerweise besteht dieses Netzwerk aus Familienmitgliedern, Freunden, Nachbarn sowie professionellen Pflegekräften. Die Gewissheit, einen Plan B zu haben, kann die Angst mindern und hilft dabei, die Kräfte für die Pflege zu schonen.


Ich schaffe die Pflege alleine nicht mehr. Was kann ich tun?

Wenn Sie selbst erkannt haben, dass Ihre Pflegesituation in ihrer jetzigen Form für Sie nicht mehr zu schaffen ist, haben Sie schon einen ganz wichtigen Schritt getan. Es ist völlig in Ordnung, um Hilfe zu bitten und sich selbst nicht zu überfordern. Ihr Selbstschutz hat funktioniert und es ist an der Zeit, sich Hilfe zu holen.

Durch die Einbeziehung  externer Unterstützung, sei es durch Freunde, Familie oder professionelle Hilfestelle, wenden Sie eine komplette Überforderung ab und Sie nehmen den Druck aus der ganzen Sache. Das merkt man dann auch gleich im Umgang miteinander, denn es bleibt mehr Kraft und Zeit für „Zwischenmenschliches"
Es kann jedoch mitunter auch schwierig sein, den/die Pflegebedürftige/n davon zu überzeugen, fremde Hilfe zuzulassen. Sprechen Sie offen darüber und gehen Sie langsam vor. Ein gemeinsames Beratungsgespräch kann helfen.
Aber vor allem ist es wichtig, dass Sie nicht über Ihre Grenzen gehen, denn dann geht gar nichts mehr. Erst recht keine gute Pflege. Oft ist der Schritt Hilfe anzunehmen auch ein Schritt aus Liebe zu der pflegebedürftigen Person und sich selbst!


Kann ich mir die Pflege mit einem Pflegedienst teilen?

Ja, das geht. In diesem Fall ist die Rede von einer sogenannten Kombinationspflege. Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Personen pflegen, nehmen aber bei einigen Tätigkeiten die Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes in Anspruch.

In diesem Fall kann mit der Kombinationsleistung das Pflegegeld und die Pflegesachleistung kombiniert werden. Welche Voraussetzungen erforderlich sind und wann ich die Kombinationspflege lohnt, lesen Sie hier.


Kann ich mir eine Auszeit nehmen?

Ja, Sie können und Sie sollten. Denn hier gilt: Nur wenn es den Pflegenden gut geht, geht es auch den Pflegebedürftigen gut.

Stunden- oder Tageweise können Sie die so genannte Verhinderungspflege oder das Entlastungsbudget nutzen. Oder Sie können auch für längere Zeit die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung nutzen.


Sie haben noch weitere Fragen zur Pflege von Angehörigen?

Kein Problem! Wir freuen uns über Ihr Interesse und sind jederzeit gern für Sie da!