Stationäre Pflege in Lilienthal

Gute Pflege – mit Herz und Kompetenz

In unserer stationären Pflege im Haus am Markt ist ein liebevoller, gleichsam respektvoller Umgang, der eine weitgehende Selbstbestimmung auch in der Pflegebedürftigkeit gewährleistet, selbstverständlich. Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen leben bei uns in Lilienthal unter einem Dach und nehmen viel mit: vom Zusammenleben, von der freundlichen und kompetenten Rundumversorgung und der individuellen Hilfe.

 

Beste Pflege – dank guter MitarbeiterInnen!


Das Fundament unserer Pflege und Arbeit in der stationären Betreuung: Ausgebildetete Fachkräfte unterstützt von ausreichend vielen Hilfskräften. Sie alle bilden sich regelmäßig intern und in Fachseminaren weiter. Beide Häuser, das Haus am Markt in Lilienthal und das Haus Christian in Ritterhude, werden seit über 20 Jahren kompetent und erfolgreich betrieben und erfreuen sich großer Beliebtheit – bei unseren BewohnerInnen, bei Angehörigen und nicht zuletzt auch in der großen Kollegengemeinschaft!

 

Langzeitpflege

 

In der „vollstationären Pflege" sind Sie dauerhaft in unserem Pflegeheim untergebracht. Sie werden rund um die Uhr gepflegt und betreut. Voraussetzung für diese Pflege ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Dazu müssen Sie vom Medizinischen Dienst der Pflegekassen begutachtet werden und – je nach Pflegebedürftigkeit – in einen Pflegegrad eingestuft werden. Wir beraten Sie gern dazu.

 

Kurzzeitpflege: Besuch auf Zeit

 

Nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner leben dauerhaft in unseren Häusern. Wir bieten eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, wenn Kapazitäten vorhanden sind. Fragen sie uns einfach telefonisch an.

Gut zu wissen – die Finanzierung der Kurzzeitpflege:

 

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernehmen die Pflegekassen in der Regel die Kosten für bis zu 28 Tage Aufenthalt pro Jahr. Diese Zeit kann auch übers Jahr verteilt werden. Voraussetzung ist in diesem Falle die Anerkennung der Kurzzeitpflege durch Ihre Pflegekasse.

 

Sollte noch keine Einstufung erfolgt sein, kann ein Eilantrag gestellt werden.

Im Ausnahmefall können nach einem Antrag auf die so genannte Verhinderungspflege noch einmal 28 Tage – also insgesamt 56 Tage – genehmigt werden. Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine Beratung durch Ihre Pflegekasse. Hier erfahren Sie den genauen Ablauf. Wir beraten Sie gern dazu.

 

Wer in keinen Pflegegrad eingestuft ist, ist selbstverständlich auch so herzlich willkommen!